Feuerbestattung
Unter einer Feuerbestattung versteht man die Verbrennung oder Einäscherung eines Verstorbenen in einem anerkannten Krematorium und dier anschließende Beisetzung der Asche an einem im Landesbestattungsgesetzt definierten Ort. Einer der maßgeblichen Vorteile einer Feuerbestattung ist die Möglichkeit der Wahl aus einer Vielzahl von Bestattungsorten und -arten. Die meisten der heute angebotenen Bestattungsarten gründen auf einer vorhergehenden Kremation.
Neben den verschiedenen Möglichkeiten die Asche auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof zu bestatten, kann die Asche auch im Rahmen einer See-, Natur, Wald-, Almwiesen, Diamant- oder Luftbestattung beigesetzt werden.
Die kommunalen und kirchlichen Friedhofsbetreiber bieten auf ihren Friedhöfen, je nach ihren Friedhofssatzungen, verschiedene Grabarten für die Beisetzung einer Urne an. Neben der klassischen Form eines Einer-, Zweier- oder Vierer-Urnengrabes, mit und ohne Einfassung, werden Rasengräber für ein oder zwei Urnen, anonyme Gräber und Grabstätten in den Grabnischen von Urnenwänden (Kolumbarien) angeboten.
Es ist aber auch möglich Urnen in schon belegten Erdbestattungswahlgräbern beizusetzen.
Die Trauerfeiern können am Sarg sowie auch an der Urne stattfinden.
Bei der Trauerfeier am Sarg wird der Verstorbene nach dem Gedenkgottesdienst und der Aussegnung zum Krematorium überführt. Die Urnenbeisetzung findet dann meist einige Tage später im engsten Familienkreis statt.
Bei der Trauerfeier an der Urne sind Gedenkgottesdienst und anschließende Urnenbeisetzung an einem Termin. Die Kremierung fand vor der Trauerfeier statt. Diese Form der Urnenbestattung ermöglicht den Angehörigen eine terminlich unabhängigere Planung der Trauerfeierlichkeiten.